Liebe Eltern, Liebe Kinder,
anbei haben wir die neusten Informationen zur Notbetreuung.
Der Notbetreuungsanspruch für Kinder der 1. bis 4. Klasse bleibt wie folgt bestehen:
1. BEIDE Erziehungsberechtigten arbeiten in kritischen Infrastrukturbereichen oder
2. EIN Erziehungsberechtigter arbeitet im stationären und ambulanten medizinischen oder pflegerischen Bereich.
3. neue Klausel ab 18.01.2021 gültig --> Kinder deren Erziehungsberechtigte Alleinerziehend und Erwerbstätig ist. (Antrag muss gestellt werden!)
Für schulpflichtige Kinder der fünften und sechsten Schuljahrgangsstufe gilt weiterhin folgendes:
EIN Sorgeberechtigter arbeitet im stationären und ambulanten medizinischen oder pflegerischen Bereich.
Wenn Ihr Kind gleichzeitig am Nachmittag einen kommunalen Hort (bspw. Kita Friedrich Fröbel) besuchen soll, stellen Sie den Antrag für Schule und Hort bitte bei der Stadt Schwedt im Fachbereich 7 (Mail Adresse: sks.stadt@schwedt.de).
Alle weiteren stellen einen Antrag auf Notbetreuung bitte beim Jugendamt Prenzlau! Dieser kann auf dem Postweg dorthin gesendet werden oder auch per Mail! Mail Adresse ist: notfallbetreuung@uckermark.de
Antrag auf Notbetreuung