Förderung bei Teilleistungsschwächen

Schüler mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben und/oder Rechnen werden möglichst frühzeitig nach ihrer individuellen Lernausgangslage in diesem Bereich im binnendifferenzierten Unterricht gefördert.

Bei besonders massiven Lese- Rechtschreibschwierigkeiten kann zeitlich befristet eine zusätzliche Förderung in einer kleinen Schülergruppe erfolgen. Hierzu muss die Klassenkonferenz einen Beschluss fassen.

Laut Verwaltungsvorschrif der Leserechtschreibschwäche besteht die Möglichkeit der Anwendung des Nachteilsausgleich (Arbeitszeitverlängerung, Verwendung besonderer Lernhilfen), ein Beschluss der Klassenkonferenz ist notwendig.

Für Eltern besteht die Möglichkeit eine Abweichung von den allgemeinen Maßstäben der Leistungsbewertung in einzelnen Fächern zu beantragen. Auch dazu muss ein Beschluss der Klassenkonferenz erfolgen. Die Abweichungen können umfassen:

  • stärkere Gewichtung mündliche Leistungen
  • Verzicht auf eine Bewertung der Lese- Rechtschreibleistung

Ab Klasse 5 muss der Schüler einem Schulpsychologen vorgestellt werden.